“Nutzen Sie Ihren Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen”
Hilfen annehmen bei der Diagnose Demenz

Die alltäglichen und oft ungeheuren Belastungen betreuender und pflegender Angehöriger durch den „Rollenwechsel“ und die Übernahme der vormals gemeinsamen Aufgaben und Angelegenheiten oder die immer wieder „Neuorganisierung“ des Alltags sind vielfältig. Sie erfordern oft einen intensiven Zeit-und Energieaufwand.

Demenzberatung
  • Sie möchten Erleichterung bei der Pflege Ihres Angehörigen
  • Sie brauchen Informationen über das „unklare“ Krankheitsbild
  • Sie möchten die Befähigung im Umgang mit den demenziell Erkrankten
  • Sie möchten die Kontrolle über die eigene Lebenssituation behalten können
  • Sie brauchen emotionalen Rückhalt, physische und psychische Entlastung
  • Sie brauchen soziale Kontakte und den Austausch „Gleich-Betroffener“


Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, haben nach Begutachtung und Bestätigung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen (nach § 45a Abs. 1 SGB XI). Das gilt auch, wenn es nicht für die Einstufung in die Pflegestufe I reicht, weil kein oder nur ein zu geringer Hilfebedarf an unterstützenden Maßnahmen der Grundpflege (Körperpflege) besteht.

Wir begleiten Sie auf den möglichen Wegen, die auf der einen Seite zu einer Pflege-und Betreuungserleichterung beitragen, und wie es auf der anderen Seite durch eine intensive und kooperativen Unterstützung und Aktivierung zu einer Abbremsung des Krankheitsprozesses führen kann.




„Im Puls“ U.G.
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Birgit Görger

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